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RED II – viel neue Energie für erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien gehören zu den Grundpfeilern der Energiewende. Im Fokus steht der Ausbau der Energieerzeugung aus diesen regenerativen Quellen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hierzu wurde u. a. im Jahr 2009 die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) der EU verabschiedet. Diese sollte einen Ausgleich für die vorangegangenen finanziellen sowie strukturellen Förderungen und Vorteile für herkömmliche Energien schaffen. Ende 2018 wurde diese Richtlinie novelliert und durch die neue Richtlinie (EU) 2018/2001 oder auch RED II (Renewable Energy Directive II) ersetzt. Die Richtlinie beinhaltet eine gemeinsame Strategie in der EU zur Förderung der nachhaltigen Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte. Mit RED II fand auch eine Einigung auf gemeinsame Nachhaltigkeitskriterien sowie Lieferkettenanforderungen auf EU-Ebene statt, liegen nun als Entwurf vor und eine Stakeholder Consultation steht noch aus.

Inwiefern betrifft das uns? Eine der größten Änderungen im Rahmen von RED II stellt die Aufnahme forstwirtschaftlicher Biomasse sowie fester Biobrennstoffe zur Strom- und Wärmeerzeugung dar. Die folgende Vielzahl an Anforderungen und Kriterien an nachhaltige Biomasse einschließlich Lieferkettennachweis lässt sich einzig durch überwachte und unabhängige Systeme darstellen. Das bedeutet, Kraftwerksbetreiber und deren Lieferanten werden noch stärker in die Zertifizierungspflicht genommen. Zunächst betrifft dies nur die großen Kraftwerke mit einer Gesamtwärmefeuerungsleistung von ≥ 20 MW, aber auch deren komplette Versorgungs- bzw. Lieferkette. Die vereinbarten Bedingungen müssen nun von jedem EU-Mitgliedstaat im nationalen Gesetz verankert werden. Dies stellt einige Länder vor eine riesige Aufgabe. Das heißt, es sind ganz unterschiedliche Vorbereitungen notwendig. Das primäre Ziel ist jedenfalls, einheitliche Kriterien zu schaffen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien bzw. Biomasse und deren Nachhaltigkeit festlegen.

Nachhaltigkeit wird somit zu einem der wichtigsten Faktoren im Bereich der Biomasse und fordert ein Umdenken. Beim Handel mit Biomasse entstehen neue Herausforderungen, aber auch spannende Perspektiven. Zudem ist davon auszugehen, dass neue Richtlinien, wie RED III und IV, schnell folgen werden. Daher sollten sich alle Markt- und Branchenteilnehmer mit diesem Thema beschäftigen. Um nicht von den Neuerungen überrascht zu werden, haben wir uns bereits intensiv damit auseinandergesetzt und werden die Entwicklung weiterhin äußerst aufmerksam verfolgen. Unser Anspruch als Brüning Group ist es, voranzugehen und uns optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten – mit dem Ziel, über das bestmögliche Fachwissen am Markt zu verfügen. Darüber hinaus wollen wir dieses gesammelte Know-how mit unseren Geschäftspartnern teilen und sie bei der Umsetzung der RED II-Kriterien unterstützen. Denn wir wollen alle Beteiligten miteinbeziehen und hoffen natürlich auf einen regen Austausch, damit wir die an uns gestellten Anforderungen gemeinsam meistern. In diesem Zusammenhang planen wir u. a. eine Infoveranstaltung zu RED II, um interessierten Geschäftspartnern die Möglichkeit zu geben, von unserem Fachwissen zu profitieren. Weitere Informationen sowie die genauen Daten und Rahmenbedingungen der Veranstaltung werden wir rechtzeitig bekannt geben.

Bei Fragen oder Interesse und wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, können Sie sich gerne an unseren Ansprechpartner Hendrik Bauer, zuständig für den Bereich Nachhaltigkeit und Zertifizierung, wenden.

Hendrik Bauer

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