RED III IN DER PRAXIS
Renewable Energy Directive
Am 20. November 2023 ist die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Kraft getreten. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, zentrale Vorgaben bis spätestens 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien – einschließlich Bioenergie – effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kaskadennutzung von Holz, der Ausweitung von Nachhaltigkeitskriterien und einer stärkeren Kontrolle von Herkunft und Verarbeitung forstwirtschaftlicher Biomasse.
Zudem bringt die Direktive neue Anforderungen für kleinere Anlagen, umfassendere Dokumentationspflichten sowie Einschränkungen bei der Förderung von Strom aus Biomasse mit sich. Die Mitgliedstaaten der EU sind hinsichtlich der RED III angehalten, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und klare Nachhaltigkeitsnachweise zu etablieren. Damit verschärft die RED III die Rahmenbedingungen für Unternehmen entlang der gesamten Biomasse-Lieferkette signifikant.