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CO2-BESTEUERUNG VON ABFALL

Es ist unbestreitbar, dass CO2 eine der zentralen Rollen beim Klimaschutz spielt. Daher gilt die CO2-Bepreisung in Deutschland auch als wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu wurde u. a. das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den Weg gebracht. Ursprünglich umfasste das BEHG lediglich CO2-Emissionen, die beim Verbrennen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel entstehen. In einem neuen Gesetzentwurf für das Jahr 2023 sollte auch CO2 aus Kohle und Abfällen miteinbezogen werden. In der Novelle wurde letztlich eine Bepreisung für Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle für Anfang 2023 verabschiedet, Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung sollen erst ab 2024 umfänglich einbezogen werden. Mit dem novellierten BEHG wird die CO2-Bepreisung nun auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Somit wurde ein vollständiger rechtlicher Rahmen zur CO2-Bepreisung aller vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe geschaffen.

Für Abfallerzeuger zieht dies folglich eine Kostensteigerung nach sich. Auf thermisch zu verwertende Abfälle wird nun ab 01.01.2024 die gesetzliche CO2-Steuer erhoben, zusätzlich zu den regulären Verbrennungsgebühren. Die exakte CO2-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Heizwert, der Abfallschlüsselnummer und dem biogenen Anteil im Material.

Darüber hinaus sind natürlich Diskussionen über die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung im Gange. Manche Experten sehen durch höhere Preise bzw. Kosten keine Auswirkung auf die Abfallmenge, die verbrannt wird und befürchten einen zunehmenden Abfluss ins Ausland. Andere hingegen sehen durchaus positive Effekte. Zum einen würden Marktakteure hinsichtlich drohender Kostensteigerungen alternative Strategien suchen, um Kosten zu vermeiden, zum andern würden auch die Endverbraucher bei spürbaren Preiserhöhungen versuchen, Müll zu vermeiden.1

Als Brüning Group verfolgen wir die Marktentwicklung immer ganz genau. Es ist nicht auszuschließen, dass die CO2-Steuer zu der einen oder anderen Mengenverschiebung führen wird. Der Abfallmarkt ist jedoch eine ständige Veränderung der Mengenströme gewöhnt. Für uns, als Waste-to-Energy-Unit gilt weiterhin, dass wir Ver- und Entsorgung unserer Lieferant:innen und Kund:innen durch unser nationales wie internationales Netzwerk sicherstellen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich stets partnerschaftliche Lösungen auf Augenhöhe finden lassen. Wir sind uns sicher, dass das auch dieses Mal so sein wird.

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1 Quelle: Deutscher Bundestag – CO2-Preis für Müllverbrennung in der Kritik

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