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RED III: EINIGUNG UND WICHTIGE WEICHENSTELLUNG

Letztes Jahr hatten wir bereits über den Entwurf zur dritten Fassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III, kurz RED III) berichtet. Im Raum standen zum einen die Stärkung der erneuerbaren Energien, zum anderen weitreichende Einschränkungen in der Gewinnung von Energie aus Holz.

Nach fast zwei Jahren haben sich nun die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Richtlinie Ende März auf eine umfassende Neugestaltung der Richtlinie geeinigt. Die erzielte Einigung sieht eine verbindliche Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien auf 42,5 % bis 2030 vor, mit der Wunschvorgabe, freiwillig 45 % zu erreichen. Hierbei sollen verbindliche Ziele für die jeweiligen Sektoren gelten.

Einer der zentralen Punkte ist, dass Energie aus Holz weiterhin als erneuerbare Energie gewertet wird. Allerdings bereitet die Einführung rückwirkender Treibhausgaskriterien für Biomassebestandsanlagen Grund zur Sorge im Bereich der Biogaserzeugung.

Konkret bedeuten die Änderungen, dass die Holzverbrennung nach wie vor der Erzeugung erneuerbarer Energie zugerechnet werden kann, jedoch mit einigen Ausnahmen. Für Säge-, Furnier- und Industrierundholz sowie Stümpfe und Wurzeln gilt nun im Falle der Verbrennung zur Energieerzeugung ein Verbot der finanziellen Unterstützung. Holz aus „alten Wäldern“, die genaue Festlegung von „alt“ erfolgt durch die EU-Mitgliedsstaaten, muss künftig besondere Auflagen bei der Ernte erfüllen. Primärwälder, Wälder mit sehr hohem Artenreichtum, sehr artenreiches Grünland, Feuchtgebiete und Moore sollen vor übermäßiger Holzernte geschützt werden. Holz-Biomasse darf nur unter Ausstellung einer Zuverlässigkeitserklärung, dass diese nicht aus No-Go-Gebieten stammt, in Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verwendet werden. Außerdem darf Holz-Biomasse nur entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden (Kaskadennutzung).

Die neuen Regelungen lassen die betroffenen Branchen größtenteils aufatmen, anderen geht die Neugestaltung möglicherweise nicht weit genug. Es bleibt spannend. Wir als Brüning Group werden jedenfalls kontinuierlich alle neuen Entwicklungen und Veränderungen sorgfältig prüfen. Selbstverständlich werden wir weiterhin einen regen Austausch mit Geschäftspartner:innen, Verbänden und Politik pflegen. Für uns ist es wichtig, uns als Unternehmen auf einem aktuellen Informationsstand zu halten und die Anforderungen aus RED III in die Praxis umzusetzen. So stellen wir sicher, dass wir unseren Kund:innen und Lieferant:innen die entsprechende Richtlinienkonformität bieten und ein zuverlässiger Partner für sie bleiben.

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