Kann das so mit
oder brauchen wir da noch eine Genehmigung?
Transportgüter
Schüttgut und Abfälle von A nach B
Im Transport von Schüttgütern aller Art verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise. Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir hier auf ein großes Know-how zurückgreifen. Ob Altholz, Landschaftspflegematerial, Hackschnitzel, Rinde, Rindenmulch, Kompost oder Pellets, für uns ist keine Ladung zu problematisch und kein Weg zu weit.
Auch im Bereich des Abfalltransports kennen wir uns als EfB-zertifiziertes Unternehmen bestens aus. Wir kümmern uns um den Transport aller nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz anfallenden, nicht überwachungspflichtigen Abfälle.
Transport + Gut = Transportgut

Abfall
Abfall ist nicht gleich Abfall. Das Umweltbundesamt unterscheidet zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Gesetz
Die Abfallverzeichnisverordnung legt fest, welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind. Abfall gilt dann als gefährlich, wenn er eines oder mehrere Gefahrenmerkmale aufweist.
