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NEUE AVV 2024/1157 TRITT IN KRAFT

Mit der neuen europäischen Abfallverbringungsverordnung Verordnung (EU) 2024/1157 beginnt für Unternehmen der Kreislaufwirtschaft eine neue Ära: Die bislang papierbasierten Verfahren zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden künftig verpflichtend digital abgewickelt. Herzstück dieser Transformation ist das neue DIWASS, das „Digital Waste Shipment System“ der EU-Kommission. Die Verordnung ist am 20. Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt schrittweise die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Die wesentlichen Regelungen gelten seit dem 21. Mai 2026.

DIGITALISIERUNG WIRD PFLICHT

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die vollständige elektronische Übermittlung und Verarbeitung von Dokumenten im Rahmen grenzüberschreitender Abfalltransporte. Nach Artikel 27 der neuen Verordnung müssen unter anderem:

  • Notifizierungen,
  • Begleitdokumente,
  • Zustimmungen der Behörden,
  • Transportinformationen sowie
  • Nachweise zur Verwertung oder Entsorgung

digital eingereicht und ausgetauscht werden. Damit endet langfristig das klassische Papierverfahren. Ziel der EU ist es, Prozesse zu beschleunigen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und illegale Abfallverbringungen besser zu bekämpfen.

DIWASS: DAS NEUE ZENTRALE EU-SYSTEM

Das neue DIWASS wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und dient als zentrale Plattform für den digitalen Austausch aller relevanten Informationen und Dokumente zur Abfallverbringung innerhalb der EU. Das System erfüllt dabei zwei Funktionen:

  1. Die direkte Nutzung über ein webbasiertes EU-Portal
  2. Die Anbindung nationaler oder unternehmensinterner Systeme über interoperable Schnittstellen

WER IST BETROFFEN?

Die Digitalpflicht betrifft praktisch alle Akteure grenzüberschreitender Abfalltransporte:

  • Notifizierende
  • Entsorger
  • Beförderer
  • Händler
  • Makler
  • Behörden
  • Unternehmen, die grün gelistete Abfälle verbringen

Damit wird die Digitalisierung nicht nur für große Entsorgungsunternehmen relevant, sondern auch für mittelständische Betriebe und Logistikdienstleister.

ÜBERGANGSFRISTEN UND AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Für notifizierungspflichtige Verbringungen gilt die verpflichtende digitale Abwicklung seit dem 21. Mai 2026. Für sogenannte Annex-VII-Verfahren, also „grün gelistete Abfälle“, wurde aufgrund technischer Verzögerungen beim Aufbau von DIWASS inzwischen eine Übergangsregelung bis Ende 2026 kommuniziert. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit jedoch nicht als Aufschub verstehen: Die Zukunft der Abfallverbringung ist digital – und die Vorbereitungen darauf sollten spätestens jetzt beginnen.

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